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Beachten Sie bitte, dass VENDOSOFT ausschließlich Firmenkunden beliefert, keine Privatpersonen!
Um den Einsatz von Software kommt wohl kein Unternehmen herum. Von der Textverarbeitung über Grafikdesign-Programme bis zu komplexen Server-Systemen – der Bedarf an einfacher und spezieller Software wächst und wächst. Und er ist mit hohen Kosten verbunden, denn viele Softwarehersteller erhöhen kontinuierlich ihre Preise. Da überrascht es wenig, dass immer mehr Unternehmen das Einsparpotential gebrauchter Softwarelizenzen entdecken. Aber wie ist der rechtliche Hintergrund? Worauf müssen Firmen, Behörden und Vereine beim Kauf gebrauchter Software achten?
Kauft jemand ein Auto, kann er es jederzeit und ohne rechtliche Probleme auf dem Gebrauchtmarkt veräußern. Hier greift der Erschöpfungsgrundsatz, bei dem der Rechteinhaber seinen Anspruch auf einen Gegenstand verliert, sobald er diesen an Dritte verkauft. Dieser Grundsatz galt bis vor einigen Jahren nicht offiziell für den Softwaremarkt.
Der Handel mit gebrauchter Software bzw. mit Software-Lizenzen bewegte sich lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone. Seit 2012 herrscht jedoch Klarheit: Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass der Handel mit Lizenzen rechtens ist. Das Urteil wurde 2013 vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Damit wurden der Erwerb und der Verkauf von gebrauchter Software für legal erklärt. Von Softwareproduzenten wie Microsoft wird diese Entwicklung noch immer ungern gesehen. Unternehmen bringt sie jedoch ein enormes Einsparpotential. Särkstes Argument für den Kauf gebrauchter Lizenzen sind tatsächlich die Kosten – bei der VENDOSOFT GmbH können diese (je nach Version) bis zu 70 % unter dem Neupreis liegen. Software nutzt sich nicht ab, auch der Funktionsumfang bleibt beim Wiederverkauf gleich. Je nach erworbener Lizenz übertragen sich sogar Leistungen wie regelmäßige Updates und Patches auf den Zweitkäufer. Gebrauchtsoftware bleibt damit auf dem aktuellen technischen Stand und steht neuen Lizenzen in nichts nach. Neuere Versionen sind hingegen in Design und Funktionsumfang nicht immer besser, oft sogar noch unausgereift. Hier kann bares Geld gespart werden – bei den Lizenzen selbst und beim gesparten Schulungsaufwand für Mitarbeiter. Zudem bietet VENDOSOFT an, nicht mehr benötigte Software (z.B. bei Fusionierung, Zusammenlegung oder Überlizenzierung) aufzukaufen.
Seit der Urteilsverkündung des EuGH ist der Markt für gebrauchte Software stetig gewachsen. Umso wichtiger ist es, dass sich Unternehmen an Fachhändler wenden. Denn Marktplattformen wie eBay oder Amazon bergen die Gefahr illegal akquirierter Software. Gebrauchte Softwarelizenzen sind zwar deutlich günstiger als neue, bei Dumpingpreisen ist jedoch Vorsicht geboten!
Als Fachhändler für gebrauchte Software setzt die VENDOSOFT GmbH deshalb auf die Lizenzberatung durch zertifizierte Microsoft Licensing Professionals.
Unsere Mitarbeiter beraten herstellerkonform und stehen auch bei Audits (z.B. durch Microsoft) zur Seite.
Durch die Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüferkanzlei sorgt VENDOSOFT zudem für volle Transparenz in der Lieferkette und die vom Gesetzgeber geforderte Vernichtung der Lizenzen beim Erstkäufer.
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