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Ja, der Handel mit second hand Software, die erstmalig in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum mit Zustimmung des Urhebers (also des Herstellers) in den Verkehr gebracht worden ist, ist rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 3.7.2012 entschieden. Im Juli 2013 hat der Bundesgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen bestätigt.
Alle relevanten Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zum rechtmäßigen Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen finden Sie HIER.
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