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Nein. Eine Zustimmung des jeweiligen Herstellers zum Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes nicht erforderlich. Das Urheberrecht des Herstellers erschöpft sich demnach mit dem Erstverkauf seiner Software-Kopien in der EU.
Weitere rechtliche Bestimmungen zum rechtskonformen und herstellerkonformen Handel mit Gebrauchtsoftware finden Sie HIER.
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