Das ITK-Magazin CRN berichtete vor kurzem, dass gebrauchte Softwarelizenzen den deutschen Markt fluten, die nicht den Grundsätzen des legitimen Handels entsprechen. In der Februar-Ausgabe setzt CRN.de seine Recherche fort.
Auch VENDOSOFT wurden Microsoft Office Pro Plus Lizenzen mit Ursprung in Kanada und Australien angeboten. Geschäftsführer Björn Orth lehnte ab. In dem CRN-Artikel erläutert er warum und geht auf die häufig geäußerte Forderung nach einer Offenlegung der Rechtekette ein.
Sie soll Kunden gebrauchter Software helfen, unlautere Lizenzen zu erkennen. Dass dies für Laien nicht so einfach ist, zeigt der Fall der kanadischen Lizenzen. Dem Zweiterwerber fehlen in der Regel das Fachwissen und die Möglichkeiten, einen komplexen Prüfprozess durchzuführen. Denn um die Rechtmäßigkeit von second hand Software zu erkennen, werden von Gebrauchtsoftware-Händlern u.a. Volumenlizenzverträge, Einkaufsrechnungen, Vernichtungserklärung und Auszüge aus dem VLSC des Ersterwerbers geprüft sowie License Statements angefordert. Am Ende dieser umfassenden Revision erfolgt bei VENDOSOFT noch eine zusätzliche Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der CRN-Bericht folgt Microsofts Empfehlung zur Offenlegung der Rechtekette. Demnach sollten Käufer auf eine Offenlegung der Erstbesitzer bestehen. Dass Hersteller gegenläufige Interessen zum Gebrauchtsoftware-Markt verfolgen, liegt in der Natur der Sache. Nach etlichen anderslautenden Gerichtsurteilen ist die Forderung denn auch längst vom Tisch, sämtliche Daten des Ersterwerbers an die Zweiterwerber weiterzugeben. Das hat gute Gründe, wie VENDOSOFT-Geschäftsführer Björn Orth erläutert: „Unternehmen sind heutzutage sehr sensibel auf ihren Datenschutz bedacht. Schon deshalb gibt VENDOSOFT Informationen über den Erstbesitzer nicht bekannt.“
Stattdessen garantieren unabhängige Wirtschaftsprüfer gegenüber VENDOSOFT-Kunden die Korrektheit der erworbenen Lizenzen und deren Rechtekette. VENDOSOFT bedient sich damit derselben Verfahren wie Microsoft: Microsoft selbst lässt seine Audits durch Wirtschaftsprüfer vornehmen und die herstellerkonforme Lizenzierung durch diese bestätigen.
Die Sorge vor der Beweisführung im Software-Audit kennt Björn Orth – und kann sie Kunden der VENDOSOFT GmbH nehmen:
„Natürlich bestehen wir beim Ankauf gebrauchter Lizenzen auf die Offenlegung der Rechtekette. Wir wiederum müssen einem Wirtschaftsprüfer offenlegen. Als Microsoft Partner garantieren wir im Übrigen die Rechtmäßigkeit der von uns gehandelten Software!“
Sollte es notwendig sein – zum Beispiel im Zuge eines Hersteller-Audits – erlauben die Ankaufsverträge von VENDOSOFT zudem eine Offenlegung gegenüber einem Gericht.
Das gibt VENDOSOFT-Kunden die notwendige Sicherheit bei der Lizenzierung ihrer Software-Assets mit gebrauchten Lizenzen.
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Wirtschaftsprüfer garantiert Rechtssicherheit
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Unlautere Lizenzen in Umlauf
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